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   BVerwG, 10.04.1975 - VI B 81.74   

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https://dejure.org/1975,2999
BVerwG, 10.04.1975 - VI B 81.74 (https://dejure.org/1975,2999)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1975 - VI B 81.74 (https://dejure.org/1975,2999)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1975 - VI B 81.74 (https://dejure.org/1975,2999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87

    Beamter - Urlaub - Vorzeitige Beendigung - Familiäre Gründe -

    Eine einseitige Erklärung des Beamten genügt hierfür nicht, weil die Gestaltung des Dienstverhältnisses nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen nicht der (einseitigen) Disposition des Beamten überlassen ist (Beschluß vom 10. April 1975 - BVerwG 6 B 81.74 - sowie Urteil vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 13.83 - ; vgl. auch § 72 a Abs. 2 Satz 4 BBG).
  • OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 243/02

    Beamter Hinzuverdienst; Ermessen; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sonderurlaub;

    Auch trifft es zu, dass nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen die Gestaltung des Dienstverhältnisses nicht der (einseitigen) Disposition des Beamten obliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.4.1975 - VI B 81.74 -, Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 6; Urt. v. 19.05.1988 - 2 A 4.87 -, BVerwGE 79, 356).
  • VG München, 21.07.2014 - M 21 K 13.2804

    Verpflichtungsklage auf Widerruf einer Sonderbeurlaubung unter Wegfall der Bezüge

    Die Gestaltung des Dienstverhältnisses obliegt dabei nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen nicht der (einseitigen) Disposition des Beamten (zum Ganzen, m.w.N.: BVerwG v. 10.04.1975, Az. VI B 81.74; BVerwG v. 26.06.1986, Az. 2 C 13.83; VG Ansbach v. 01.08.2007, AN 11 K 07.01079, Rn. 20 bei juris; VG Ansbach v. 01.08.2007, AN 11 K 07.01091, Rn. 22 bei juris; VG Ansbach v. 01.08.2007, Az. AN 11 K 07.01092, Rn. 20 bei juris; Nokiel, DÖD 2009, 11 [12]).
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